Freitag, 16, April 2004
Mord an Kinderseelen»: Haftstrafe im Prozess um Sonneberger Missbrauchsfall
Meiningen (ddp-lth). Im so genannten Sonneberger Missbrauchsverfahren ist die Hauptangeklagte Corinna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie sei in 32 Fällen der Kinderprostitution und davon in 18 Fällen der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig, verkündete Richterin Manuela Pallasch. Die Anklage wegen Menschenhandel wurde fallen gelassen.
Bei der Urteilsverkündung sprach die Richterin deutliche Worte: «Sexueller Missbrauch ist Mord an Kinderseelen. Sie hätten an ihren Kindern die Auffälligkeiten sehen müssen. Sie haben es gewusst, geduldet und Vorschub geleistet. Es macht betroffen zu sehen, was Menschen anderen Menschen - gerade Kindern und Jugendlichen - antun.»
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