Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Freitag, 14, Mai 2004

Mehr Rechte für Opfer

Der Deutsche Bundesrat hat heute das Opferrechtsreformgesetz gebilligt. Mit dem Gesetz, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt hatte, sollen die Rechte von Verbrechensopfern im Strafverfahren gestärkt werden.. Mit der Billigung des Bundesrates kann das Opferrechtsreformgesetz demnächst in Kraft treten.

„Ein Rechtsstaat muss sich auch um die Opfer von Straftaten kümmern, sie bei der Bewältigung der häufig traumatischen Erlebnisse unterstützen. Zwar geht es in einem Strafverfahren darum, die Schuld eines Täters festzustellen, aber dabei dürfen die Belange der Opfer keinesfalls außer acht gelassen werden. Insbesondere die gerichtliche Verhandlung stellt eine große Belastung dar ­ dort, im Gerichtssaal, werden die Opfer noch einmal unmittelbar mit der Tat und dem Täter konfrontiert. In dieser Situation, aber auch bei der späteren Bewältigung einer Straftat wollen wir die Betroffenen so weit wie möglich unterstützen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode sind die Opferrechte erheblich gestärkt worden: Genannt seien in diesem Zusammenhang das Zeugenschutzgesetz vom April 1998 (Einführung der Videovernehmung), das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom Dezember 1999 sowie der EU- Rahmenbeschluss vom März 2001 über einheitliche Mindeststandards für die Rechte des Opfers im Strafverfahren.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
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Gepostet von am 05/14 um 07:14 PM

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