Freitag, 09, Januar 2004
Ludwig E. unter Auflagen aus der Psychiatrie entlassen
Kritik an Freilassung
“Ein skandalöser Justizirrtum”
Die Freilassung des mutmaßlichen Kinderschänders Ludwig E. durch das Oberlandesgericht hat bei Opferschutzinitiativen scharfe Kritik ausgelöst. Der Göttinger Verein „Gegen Missbrauch“ kündigte an, beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter zu stellen.
Von Monika Maier-Albang
Dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt sei E. „kein Unbekannter“, sagt Ingo Fock, Vorsitzender der Göttinger Initiative, die eine der größten deutschen Internetseiten zum Thema Kindesmissbrauch unterhält. Nach den ersten Zeitungsberichten über Ludwig E. hatte sich eine Münchnerin an Fock gewandt.
Die Frau hat Fock zufolge 1994 mit Hilfe eines Anwalts Ludwig E. den Kontakt zu ihrem damals zehnjährigen Sohn untersagt. Flankierend habe eine Mitarbeiterin des ASD an den heute 64-Jährigen geschrieben, er möge sich dem Jungen nicht mehr nähern. Juristisch sei der Vorgang zwar verjährt, doch für die Richter und Psychologen hätte die Vorgeschichte bei der Urteilsfindung schon von Interesse sein können, sagt Fock – „wenn die Staatsanwaltschaft ein bisschen nachgebohrt hätte, wäre sie da draufgekommen. Aber in München schlafen oder schlampen die Behörden anscheinend.“
Im Dezember hatte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) bundesweit für Empörung gesorgt: Ludwig E., der pornografische Fotos von Kindern aus dem Hasenbergl angefertigt hatte (sechs Fälle konnten E. nachgewiesen werden) war zunächst zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem juristischen Zick-Zack-Kurs beschloss das OLG, E. solle sich in Haar einer stationären Sexualtherapie unterziehen. Nun hob das Gericht die Entscheidung auf und ordnete eine ambulante Therapie an.
Für „Pädokriminelle“ im gesamten Bundesgebiet sei die neuerliche Rechtsprechung zugunsten von Ludwig E. „ein Grund zum Jubeln“, so Fock. Auf den einschlägigen Internetseiten seien bereits Sätze zu lesen wie: „Hervorragend! Wir sind jetzt offiziell für schuldunfähig erklärt.“
Oder: „Wir haben ja jetzt in München einen guten Anwalt.“ Mit einer Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter will der Verein nun prüfen lassen, ob Rechtsbeugung vorliegt. „Für uns sind diese Urteile Täterschutz und nicht Opferschutz.“ Dabei wolle man bis zum Generalbundesanwalt gehen, denn, so Fock: „Die Richter in München sind aus unserer Sicht befangen.“
Die SPD-Landtagsfraktion nannte die Entlassung von Ludwig E. aus der Psychiatrie gestern einen „skandalösen Justizirrtum“. Die frauenpolitische Sprecherin der Partei, Monica Lochner-Fischer, bezeichnete es als untragbar, dass Richter ohne Nachweis von Kenntnissen über die Folgen von Kindesmissbrauch befördert werden und so unumkehrbare Entscheidungen treffen können.
„Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass zukünftig die Besetzung von höheren Richterpositionen abhängig gemacht wird von der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungskursen.“ Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) reagierte auf das Gerichtsurteil. Sie dürfe dieses zwar nicht kommentieren, so Merk. Jedoch bestärke sie „der aktuelle Beschluss des Senats“ in ihrem Vorhaben, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschärfen.
Sexueller Missbrauch von Kindern müsse vom „bloßen Vergehen zum Verbrechen“ heraufgestuft werden, so die Justizministerin, die derzeit eine Initiative vorbereitet, um die Unterbringung gefährlicher, psychisch gestörter Straftäter in psychiatrischen Kliniken zu erleichtern.
Die Vorsitzende des Münchner Kinderschutzbundes, Heidrun Kaspar, berichtet von unzähligen Anrufen empörter Eltern. „Die fragen sich, wie solch ein Mann wieder frei sei kann.“ In einem Brief an die bayerische Justizministerin Merk fordert Kaspar, Pädophile bis zur Gerichtsverhandlung auch bei geringer Wiederholungsgefahr in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen. „Die Kinder müssen ja auch ein Leben lang mit den seelischen Schäden zurechtkommen.“
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