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Samstag, 23, Juni 2007

Lehrer legt Geständnis im Kinderporno-Prozess ab

Hamburg (carechild) - Ein überraschendes Geständnis legte der angeklagte Gesamtschullehrer ab, der wegen eines von ihm bei Yahoo betriebenen Kinderporno-Forums und dem Besitz von 4000 Kinderporno-Bildern und 25 Stunden kinderpornografischen Videos angeklagt ist.
Der Angeklagte hatte bis zum Schluss beharrlich gelogen und behauptet, die Dateien wurden versehentlich als “unerwünschtes Anhängsel” beim Download anderer Dateien heruntergeladen. Trotz mehrfacher und nachdrücklicher Aufforderungen des Gerichts und sogar seines eigenen Verteidigers, blieb der Lehrer bei seiner Darstellung.

Das Gericht folgte seinen Einlassungen jedoch erkennbar nicht. “Ihre Erklärungsversuche sind angekommen, glauben kann das Gericht diese jedoch nicht.”, so die Vorsitzende Richterin.

Gestern, am dritten Prozesstag, mussten sich die Beteiligten einige Sequenzen der Kinderpornos ansehen. Das Gericht machte diese damit zum Gegenstand der Hauptverhandlung. - eine prozessuale Notwendigkeit, die die Beteiligten spürbar angewidert über sich ergehen liessen.

Auf den vorgeführten Videosequenzen war das wimmern kleiner Kinder zu hören. Der angeklagte Lehrer verschloss dabei seine Augen und hielt sich die Ohren zu. Nach seinen weiteren Einlassungen, wollte er “mit diesem widerlichen Dreck nichts mehr zu tun haben”.

Gestern Abend liess der Angeklagte dann durch seinen Verteidiger ein vorbereitetes Geständnis verlesen. Er sei demnach einer “Selbstlüge erlegen”, hatte Alkoholprobleme und vegetierte nur noch in seinem Keller vor dem Computer dahin. Seine Ehe sei zerrüttet. “Mein Mandant blickt mit Abscheu auf seine Taten zurück”, so der Verteidiger.

Was diese Einlassungen über die persönlichen Probleme des Lehrers mit seiner pädophilen Neigung und den daraus resultierenden Taten des Pädophilen zu tun haben, liess der Verteidiger allerdings offen. Sinn und Zweck dieses Geständnis kann demnach nur sein, mildernde Umstände zu erwirken, was durch ein Geständnis fast immer funktioniert, selbst wenn dieses bei erdrückender Beweislast und kurz vor Prozessende überhaupt nicht mehr notwendig ist.

Das Gericht wird nun prüfen, ob durch den erhöhten Alkoholkonsum des Angeklagten seine Schuldfähigkeit möglicherweise vermindert war.

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Gepostet von am 06/23 um 01:13 PM

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