Montag, 28, April 2008
Kriminalbeamte: Gesetz zum besseren Schutz von Kindern nicht ausreichend
Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls greift nach Auffassung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – zu kurz.
Es genüge nicht, die Familiengerichte frühzeitiger einzuschalten und deren Kompetenzen zu erweitern. Vielmehr sei es notwendig, dass die Jugendämter beim Verdacht auf schwere Straftaten, wie sexuellem Missbrauch endlich verpflichtet werden, Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren, wiederholte der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch eine Forderung der Kripo-Gewerkschaft.
Bei Anzeichen auf Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch von Kindern müsse konsequent und professionell gehandelt werden.
Diffizile Verdachtsmomente könnten nicht durch einzelne Professionen „im eigenen Saft“ aufgearbeitet werden. Dazu gehöre auch, Polizei und Staatsanwaltschaften viel öfter einzubeziehen.
Stattdessen verstärke sich der Eindruck, dass die verantwortlichen Politiker die Intervention mit den Möglichkeiten des Strafrechts auf diesem speziellen Gebiet nach wie vor ausblenden.
Die Absichtserklärung von Bundesjustizministerin Zypries, die Jugendämter zu verpflichten bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls einen Hausbesuch durchzuführen, wird vom BDK ausdrücklich unterstützt. Dies laufe jedoch weitgehend ins Leere, wenn nicht gleichzeitig auch die Personalausstattung der Jugendämter deutlich verbessert werde.
Wolfgang Bauch
Landesvorsitzender BDK Brandenburg
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