Montag, 09, Juni 2008
Koalition will Genitalverstümmelungen wirksam bekämpfen
Familie/Antrag
Berlin: (hib/HAU) Für eine wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen sprechen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/9420) aus, der am Donnerstag im Bundestag behandelt wird. Die Fraktionen fordern unter anderem, weiterhin sicherzustellen, dass Länder, in denen die Genitalverstümmelung nicht verboten ist und auch nicht verfolgt wird und in denen diese in nicht unerheblichem Maße stattfindet, nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Außerdem soll durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, dass die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird. Zudem sollen Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte sowie über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Die Abgeordneten verlangen weiter, Ärzte dafür zu sensibilisieren und sie darauf hinzuweisen, dass sie bei Kenntnis einer drohenden Genitalverstümmelung das Jugendamt oder die Polizei verständigen können. Bei den Bundesländern solle zudem darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Zahl von Frauenhäusern für volljährige Opfer und sonstige Unterkünfte für minderjährige Opfer bereitgestellt werden.
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Protokoll zum Übereinkommen gegen Folter einstimmig gebilligt
Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig ein Protokoll zum Abkommen gebilligt, wonach künftig zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Menschen national unabhängige Gremien einzurichten sind. Die deutsche Regierung hatte im September 2006 eine entsprechende Übereinkunft der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet, das der Zustimmung des Bundestages bedarf. Deshalb hat die Regierung einen Gesetzentwurf (16/8249) vorgelegt. Das Parlament hat den Entwurf am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung. In dem Abkommen ist weiterhin vorgesehen, einen internationalen Vorbeugemechanismus in Form eines Unterausschusses des UN-Antifolterausschusses einzurichten. Die UN-Mitgliedstaaten sind unter anderem gehalten, nationale Gremien einzurichten, die Besuchs- und Empfehlungsrechte erhalten müssten. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Bundesstelle zur Verhütung von Folter.
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Im Bundestag notiert: Schaffung eines Individualbeschwerderechts
Familie/Antrag
Berlin: (hib/HAU) Die Schaffung eines Individualbeschwerderechts im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/9096). Die Bundesregierung soll sich dafür auf internationaler und europäischer Ebene einsetzen, schreibt die Fraktion.
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