Mittwoch, 07, Juli 2004
Kinderschänder-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Angeklagter im Fall Laura kann mit Jugendstrafe rechnen
Schwerin (ddp-nrd). Der mutmaßliche Vergewaltiger der acht Jahre alten Laura aus Neubrandenburg wird wahrscheinlich mit einer Jugendstrafe davonkommen. Das deutete sich am Mittwoch bei der Eröffnung des Prozesses vor der Jungendkammer des Landgerichts Neubrandenburg an. Damit droht dem Angeklagten eine Höchststrafe von 10 Jahren; bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte er mit bis zu 15 Jahren rechnen müssen.
Der Vorsitzende Richter Carl-Christian Deutsch folgte zum Prozessauftakt zunächst dem Antrag der Nebenklage, die Öffentlichkeit wegen der besonderen Schutzwürdigkeit des jungen Opfers auszuschließen. Als zusätzliche Begründung führte der Richter mit Verweis auf ein psychologisches Gutachten an, dass der 19-jährige Angeklagte nach seinem Entwicklungsstand noch als Jugendlicher einzustufen sei. Dies gilt als deutliches Indiz für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
http://de.news.yahoo.com/040707/336/43u01.html
Mittwoch 7. Juli 2004, 14:43 Uhr
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