Mittwoch, 23, Juli 2008
Kinderschänder nach BGH-Urteil frei
Union fordert schärfere Sicherungshaft
Er gilt als Kinderschänder und rückfallgefährdet - dennoch bleibt ein 49-Jähriger auf freien Fuß. Der BGH hat am Mittwoch eine Sicherheitsverwahrung abgelehnt. Bestimmte Kontakte und Orte können ihm aber verboten werden.
Er stehe nun per Gesetz unter Führungsaufsicht, sagte am Mittwoch eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Der 49-Jährige, der vom Landgericht Dresden als rückfallgefährdet eingestuft wurde, wird von einer sogenannten Aufsichtsstelle überwacht. Bestimmte Kontakte und Orte können ihm verboten werden. “Sollte er gegen die ihm erteilten Weisungen verstoßen, kann das zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen”, sagte die Sprecherin.
Quelle
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