Freitag, 05, Dezember 2008
Kinderschänder muss nicht hinter Gitter
Landgericht hält an Haftentscheidung fest
Leipzig. Kinderschänder Frank H. (42) bleibt weiter auf freiem Fuß. Das Landgericht hatte den Unterbringungsbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben und hält auch trotz einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft daran fest. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wies die 6. Strafkammer die Beschwerde der Anklagebehörde zurück. Der Fall werde nun dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt, hieß es.
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Gepostet von am 12/05 um 08:39 PM
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