Montag, 31, Juli 2006
Kinderpornografie - Schwerer Fehler im Gesetz
Neuregelung behindert Ermittlungen - Lücke im Strafgesetzbuch soll geschlossen werden Magdeburg/MZ. Bei der Neufassung eines Gesetzes gegen Kinderpornografie ist es 2004 zu einer schweren Panne gekommen. Sie soll jetzt auf Initiative Sachsen-Anhalts ausgeräumt werden. Die Novelle von 2004 behindert die Verfolgung von Pädophilen. “In etwa 15 Prozent der Fälle von Kinderpornografie kann jetzt nicht mehr ermittelt werden. Da ist ein echter Fehler passiert”, sagte Landesjustizministerin Angela Kolb (SPD).Kolb kündigte am Dienstag eine Initiative für eine Ausbesserung des Gesetzes an.
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