Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Freitag, 06, März 2009

Kinderpornografie – die Rechtslage

Der Besitz sowie die Verbreitung und der Erwerb von kinderpornografischen Schriften sind nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Der Besitz ist demnach mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

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Gepostet von am 03/06 um 03:51 AM

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