Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Freitag, 26, September 2003

Kinderporno-Ring

Sieben Festnahmen in München

Bei dem wohl größten internationalen Schlag gegen Kinderpornos im Internet sind im Raum München Anfang dieser Woche sieben Männer festgenommen worden. Monika Maier-Albang


(SZ vom 27.09.2003) - Wie die Staatsanwaltschaft gestern bekannt gab, werden diese beschuldigt, einem Zirkel anzugehören, dessen Mitglieder kinderpornographisches Material austauschen. Die Ermittlungen gegen die sieben Männer waren eingebettet in eine Aktion, bei der in 166 Ländern gegen mehr als 26.500 Internet-Nutzer vorgegangen wurde. Bundesweit wurden 530 Verdächtige ermittelt, in Bayern sind es nach Angaben des Landeskriminalamtes 57 Tatverdächtige. Es stehen noch Durchsuchungen an. Auslöser für die weltweiten Ermittlungen war die Festnahme eines Mannes aus Sachsen-Anhalt, bei dem im Juli 2002 neben zahlreichen Kinderpornos rund 1000 E-Mail-Adressen von Tauschpartnern gefunden worden waren.

Bei den Beschuldigten aus dem Raum München handelt es sich nach Angaben von Staatsanwalt Manfred Kastlmeier durchwegs um „gut situierte“ deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 40 und 59 Jahren. Die Männer waren offenbar ausschließlich an Buben interessiert. Wo die Bilder aufgenommen wurden und welche Rückschlüsse sich daraus auf die Opfer ziehen lassen, konnte die Staatsanwaltschaft gestern nicht sagen. „Wir müssen zunächst das Material sichten“, so Kastlmeier.

Und das wird mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden sein. Allein bei den Münchner Tatverdächtigen wurden 890 CD-Roms, 1058 Videokassetten, 261 Disketten, 75 Fotoalben mit einschlägigen Bildern, Zeitschriften und Computer-Zubehör sicher gestellt. Bei einem Mann fand die Polizei eine Super-Acht-Kamera. Für die Ermittler ein Indiz dafür, dass er möglicherweise selbst Pornos herstellte. Dies würde sich entscheidend auf das Strafmaß auswirken. Produzenten von Kinderpornos drohen bis zu zehn Jahren Haft, wer solche Bilder „nur“ besitzt, kann mit einem Jahr davon kommen. Ein ähnliches Strafmaß gilt für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/691/18673/

26.09.2003   14:40 Uhr

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Gepostet von am 09/26 um 10:55 PM

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