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Sonntag, 08, Juli 2007

Keine Bewährungsstrafe für Hamburger Lehrer

Hamburg -  Im Prozess um den pädophilen Hamburger Gesamtschullehrer hat das Amtsgericht das Urteil gesprochen. 2 Jahre und 4 Monate muss der Sexualstraftäter hinter Gitter. Entgegen dem übereinstimmenden Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, sah das Gericht keine Möglichkeit die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht stellte fest, der Angeklagte habe sich am seelischen und körperlichen Leid der Kinder aufgegeilt, die auf den kinderpornographischen Bildern und Videos zu sehen und zu hören waren. Die Opfer waren Babies und Kleinkinder, die teilweise gefesselt wurden und jämmerlich geschrien haben.

Am Anfang des Prozesses wäre, dem Gericht zu Folge, noch eine Bewährungsstrafe möglich gewesen. Jedoch sei die beharrliche Weigerung des Angeklagten und der Versuch das Gericht an der Nase herum zu führen strafverschärfend zu werten. Eine Bewährungsstrafe verbiete sich dann.

Der angeklagte Gesamtschullehrer hatte bis kurz vor Prozessende beharrlich behauptet, er wisse nichts von diesen Bilder und hätte sie als Anhängsel zu anderen Downloads erhalten. Erst als eine Krankenakte auftauchte, die ihm Pädophilie bescheinigte, knickte er notgedrungen ein.

Das Gericht empfand das Geständnis allerdings als wertlos und sah “keine ehrlich empfundene Reue für diese Taten”, so die Vorsitzende Richterin. Auch hatte er eine angekündigte Sexualtherapie nicht begonnen. “Ein reines Lippenbekenntnis” so die Richterin.

Der Angeklagte hatte das letzte Wort. Er war vor Selbstmitleid so in Tränen aufgelöst, dass er es allerdings nicht herausbrachte.

Quelle

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Gepostet von am 07/08 um 11:33 PM

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