Mittwoch, 22, Oktober 2003
Karlsruhe prüft Rechtmäßigkeit der unbefristeten Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter
Karlsruhe (ddp). Die seit 1998 mögliche unbefristete Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter müssen entscheiden, ob das entsprechende Bundesgesetz gegen die Menschenwürde und die Freiheitsrechte Betroffener verstößt und ob es rückwirkend auch auf «Altfälle» angewendet werden darf. Nach früherem Recht galt eine Höchstgrenze von zehn Jahren bei einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung. Die Bundesregierung verteidigte den Wegfall der Frist.
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Gepostet von am 10/22 um 03:28 AM
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