Donnerstag, 06, September 2007
Hilfsarbeiter muss wegen Vergewaltigung seiner Stieftochter in Haft
Münster (ddp-nrw). Wegen brutaler Vergewaltigung seiner zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alten Stieftochter muss ein 49-jähriger Hilfsarbeiter für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das entschied das Landgericht Münster heute. Der Missbrauch in mindestens zwei Fällen liegt inzwischen mehr als 16 Jahre zurück. Die heute 31 Jahre alte Geschädigte hatte die Tat erst viele Jahre später angezeigt. Grund war, dass sie nach Hinweisen befürchtete, ihr Stiefvater könnte auch ihre Halbschwester sexuell belästigen.
Der Angeklagte hatte zwar den Austausch von Zärtlichkeiten mit seiner Stieftochter eingeräumt, aber die Vergewaltigung und weitere sexuelle Übergriffe bis zuletzt abgestritten. Die Kammer hielt jedoch die konstante Einlassung der Geschädigten für glaubwürdig. Auch die Zeugen hatten den Angeklagten schwer belastet.
06.09.2007 SR
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