Dienstag, 24, Juli 2007
Haftstrafe für Vergewaltigung von Stieftöchtern
Berlin (ddp-bln). Ein 55-jähriger Mann ist wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter vom Landgericht Berlin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn pauschal gestanden, sich an den anfangs sieben- und achtjährigen Mädchen zwischen 1994 und 1998 in jeweils 100 Fällen sexuell vergangen und sie auch vergewaltigt zu haben.
Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte zumindest bei einer Tochter Gewalt anwendete, so dass sie nicht entweichen konnte. Die milde Strafe wurde damit begründet, dass der Stiefvater bei den Übergriffen «durch Alkohol enthemmt» und damit vermindert schuldfähig war. Strafmildernd wirkte auch, dass der 55-Jährige nicht vorbestraft ist, die Taten lange Zeit zurückliegen und er durch sein Geständnis den Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte.
24.07.2007 Sab
Quelle
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