Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Donnerstag, 13, März 2008

Haftstrafe für Inzest-Täter - Patrick S. will weiterkämpfen

Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester - nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss Patrick S. nun ins Gefängnis. Doch er will das Urteil nicht akzeptieren, zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Karlsruhe - Patrick S.’ Anwalt Endrik Wilhelm kündigte unmittelbar nach der Entscheidung an, vor dem europäischen Gericht weiterzuklagen. Er sei “entsetzt” über das Urteil und gerade den Bezug auf die Erbanlagen. Wenn man das zu Ende denke, laufe es auf ein Fortpflanzungsverbot auch für Behinderte oder Träger von Erbkrankheiten hinaus, weil bei ihnen Schäden für die Nachkommen ebenfalls nicht auszuschließen seien. Er erwartet, dass das Verfahren am Menschenrechts-Gerichtshof lange dauert - und will nun außerdem Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) um eine Begnadigung seines Mandanten bitten, der sonst noch mehr als ein Jahr Haft abzusitzen hätte.
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Gepostet von am 03/13 um 12:53 AM

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