Mittwoch, 25, Juli 2007
Haft und Sicherungsverwahrung nach Missbrauch der eigenen Enkel
Frankfurt/Main (ddp). Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs der eigenen Enkel muss ein 66-Jähriger für acht Jahre ins Gefängnis. Gleichzeitig ordnete das Frankfurter Landgericht die Sicherungsverwahrung des mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters an. Der Frankfurter soll sich in den Jahren 2004 und 2005 in einer Gartenhütte am Stadtrand schwer an seinem damals zehn Jahre alten Enkel und seiner zwölf Jahre alten Enkelin vergangen und dabei auch Gewalt angewendet haben.
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Gepostet von am 07/25 um 10:45 AM
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