Montag, 04, Dezember 2000
Gleichstellung von virtuellen und realen Bildern
Florian Rötzer 04.12.2000
Ein Appellationsgericht steigt aufgrund eines Rechtsstreits über den Charakter von computererzeugten kinderpornographischen Bildern in eine philosophische Grundsatzdebatte ein Gelegentlich gibt es auch in der Rechtssprechung interessante Fragestellungen. Vor kurzem musste ein hohes Gericht in den USA entscheiden, ob es einen Unterschied zwischen (fotografischen) Bildern gibt, die etwas Wirkliches zeigen, und solchen, die ganz und gar virtuell sind, bei denen also das auf ihnen Abgebildete auf nichts in der Wirklichkeit verweist. Dabei handelte es sich zwar um ein unappetitliches Thema, nämlich Kinderpornografie, gleichwohl gehen die Überlegungen des Gerichts natürlich darüber hinaus.
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