Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Freitag, 02, März 2007

GEWALT GEGEN FRAUEN

Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus

Frauenhausträger protestieren gegen Tagessatzfinanzierung

zwd Frankfurt (TICKER/utz). Hartz IV erschwere Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern. Schutzeinrichtungen aller Träger und Verbände haben Bund, Ländern und Kommunen am 2. März in einem gemeinsamen Positionspapier vorgeworfen, sich gegenseitig die finanzielle Verantwortung zuzuschieben. Sie fordern, die Finanzierung über einzelfallbezogenen Tagessätze durch eine institutionelle Förderung der Frauenhäuser zu ersetzen.

Etwa 40.000 Frauen suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Über 90 Prozent von ihnen sind im “erwerbsfähigen” Alter und fallen damit seit Januar 2005 in der Regel in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt.

Flüchtende Frauen sind angewiesen auf Hartz IV

Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt in der Regel gezwungen, zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe für Arbeitssuchende zu beantragen. Dies sei mit einer aufwändigen Überprüfung von Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit und einer möglichen Anrechnung von Erspartem verbunden, kritisieren die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. Das bürokratische Verfahren habe einen regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtige massiv die Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen.

Zudem werde der Kostendruck der Kommunen - wie die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigten - verstärkt an die Frauenhäuser weitergegeben. Die Finanzierungsträger drängten zunehmend darauf, den Aufenthalt von Frauen und Kindern in einem Frauenhaus möglichst kurz zu halten, unabhängig vom konkreten Schutz- und Unterstützungsbedarf der Frauen.

Träger der Schutzeinrichtungen fordern pauschale Finanzierung

Die Frauenhaus-Vertreterinnen fordern deshalb: “Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen jederzeit unabhängig von Einkommen, Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus Zuflucht und unbürokratische Unterstützung in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden können.” Dreißig Jahre nach Eröffnung der ersten Frauenhäuser müsse deshalb endlich die gesicherte und pauschale Finanzierung aller Frauenhäuser öffentliche Pflichtaufgabe werden, die gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund zu gewährleisten sei.

Lesen Sie weiter zum Thema:
Thüringen: Weitere Einschnitte bei Frauenhäusern (23.02.07)
(02.03.2007)
http://www.zwd.info/index.php?group_id=103001001&id=6122&content_id=14

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Gepostet von am 03/02 um 06:53 AM

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