Freitag, 12, Juli 2002
Genetischer Fingerabdruck für Sexualstraftäter
Alle rückfallgefährdeten Sexualstraftäter sollen durch DNA-Analyse («genetischen Fingerabdruck») erfasst werden. Der Bundesrat beschloss heute auf Vorschlag von Baden- Württemberg, eine entsprechende Gesetzesinitiative beim Bundestag einzubringen. Dort hat der Vorstoß allerdings in dieser Legislaturperiode keine Chance mehr.
Bisher lässt das Gesetz die DNA-Analyse nur bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu. Der baden-württembergische Bundesratsminister Rudolf Köberle (CDU) sagte, nach neuen Untersuchungen begingen Sexualstraftäter mit geringeren Delikten nach der Verurteilung häufig schwere Sexualstraftaten. Fast 60 Prozent der rechtskräftig verurteilten Exhibitionisten verübten erneut Straftaten mit sexuellem Hintergrund - jeder fünfte von ihnen sogar gravierende Delikte wie Vergewaltigung oder Missbrauch von Kindern.
Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums wurden seit der Einführung der zentralen DNA-Analyse im April 1998 bundesweit bereits 180 000 gefährliche Straftäter mit ihrem genetischen Fingerabdruck erfasst. In dieser Zeit hätten durch winzige Hautpartikel, Blut- oder Spermaspuren in über 6000 Ermittlungsverfahren entscheidende Fahndungserfolge erzielt werden können.
12.07.02 mh
Quelle:
]http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=46173
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