Dienstag, 29, April 2008
Geldstrafe für Lehrer wegen Besitzes von Kinderpornos
Münster (ddp-nrw). Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften muss ein 64-jähriger Lehrer aus Warendorf eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Das Landgericht Münster bestätigte heute in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts. Der Warendorfer hatte einen Freispruch erreichen wollen und dies damit begründet, dass es sich bei den Personen auf den Fotos nicht um Kinder, sondern schon um erwachsene Menschen handele. Der Staatsanwalt und der Richter waren jedoch überzeugt, dass auf den Bildern Kinder zu erkennen sind. Ihr Körperbau und auch die Kuscheltiere ließen daran keinen Zweifel.
29.04.2008 SR
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