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Mittwoch, 10, März 2004

Gefährliche Täter sollen nach Haft eingesperrt bleiben

Gefährliche Straftäter sollen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht freikommen. Das Bundeskabinett beschloss, die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung einzuführen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagierte mit ihrem Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte vor vier Wochen die Gesetze von fünf Bundesländern zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil diese dafür gar nicht zuständig seien. Die Gesetzgebungskompetenz liege allein beim Bund.


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Gepostet von am 03/10 um 01:50 AM

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