Mittwoch, 10, März 2004
Gefährliche Täter sollen nach Haft eingesperrt bleiben
Gefährliche Straftäter sollen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht freikommen. Das Bundeskabinett beschloss, die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung einzuführen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagierte mit ihrem Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte vor vier Wochen die Gesetze von fünf Bundesländern zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil diese dafür gar nicht zuständig seien. Die Gesetzgebungskompetenz liege allein beim Bund.
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Gepostet von am 03/10 um 01:50 AM
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