Donnerstag, 04, September 2003
Fall Pascal: Gericht ordnet Fortdauer der Untersuchungshaft an
Saabrücken (ddp-rps). Die Beschuldigten im Fall des mutmaßlich ermordeten Jungen Pascal müssen weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das zuständige Saarbrücker Oberlandesgericht (OLG) ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für die insgesamt zwölf im Zusammenhang mit dem Saarbrücker Kinderschänderskandal inhaftierten Personen an, wie die Justizbehörde heute mitteilte.
Die U-Haft darf eigentlich nur sechs Monate dauern. Ausnahmen seien jedoch dann möglich, wenn der Umfang der Ermittlungen, eine besondere Schwierigkeit oder andere wichtige Gründe dem entgegenstünden. Dies hat der zuständige Senat nun «in allen Fällen bejaht» und zugleich einen dringenden Tatverdacht gegen die Beschuldigten bestätigt.
Quelle
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