Freitag, 02, Juli 2004
EU-Kommission will gemeinsame Kinderschänder-Datei
Daten über Straftaten von Kinderschändern wie dem mutmaßlichen französischen Serienmörder Michel Fourniret werden europaweit noch nicht automatisch ausgetauscht. Europaweit gebe es bislang keine Vorschriften für einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch, sagte ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel.
Dieser wäre nach Ansicht der EU-Kommission aber auf dem gleichen Wege möglich wie der von der Behörde im März angeregte Informationaustausch für die Terrorismusbekämpfung. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass die EU-Staaten alle Informationen von der Aufnahme der Ermittlungen bis zur Verurteilung auf EU-Ebene austauschen. In einem “Europäischen Strafregister” wären alle einschlägigen Verurteilungen abrufbar.
Nach den Vorstellungen der Kommisson würden in diesem Register alle schwere Straftaten aufgelistet, wie sie auch zur Durchsetzung des EU-weiten Haftbefehls gelten. Darunter fielen auch Sexualstraftaten. Konkrete Gesetzestexte für das EU-Strafregister und den Datenaustausch von Ermittlungsergebnissen mit grenzüberschreitender Bedeutung will die Kommission bis Ende des Jahres ausarbeiten.
Im Fall Fourniret gab es in Belgien scharfe Kritik an dem Umstand, dass die belgischen Behörde keine Kenntnisse über die kriminelle Vorgeschichte des in Frankreich wegen Vergewaltigung und Gewalt gegen Kinder vorbestraften Fourniret hatten.
Stand: 02.07.2004 15:27 Uhr
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