Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Dienstag, 23, September 2008

Ergebnissen des 7. Kinderschutzforums 2008

Beim Kinderschutzforum 2008 vom 17. - 19. September kamen 465 Fachkolleg(inn)en miteinander ins Gespräch und erörterten Perspektiven für die Jugendhilfe und den Kinderschutz. In diesem und zwei noch folgenden Newslettern werden für Teilnehmer(innen) des Kongresses und interessierte Fachkolleg(inn)en spezifische Ergebnisse des dreitägigen Fachkongresses dargestellt.

Plädoyer für eine Orientierung am Wohlergehen der Adressat(inn)en und gegen eine Wirkungsorientierung im Kinderschutz
Vorschläge für eine neue, erweiterte Agenda des Kinderschutzes

1. Plädoyer für eine Orientierung am Wohlergehen der Adressat(inn)en und gegen eine Wirkungsorientierung im Kinderschutz
Auf dem Fachkongress wurde insbesondere der Einzug des sogenannten Managerialismus’ in die Jugendhilfe kritisiert, der eine Reform öffentlicher und öffentlich finanzierter Einrichtungen nach dem Vorbild der privaten Wirtschaft verfolgt. Dieser Managerialismus zeigt sich in der Jugendhilfe konkret in Form einer ‚Wirkungsorientierung’, die eine praktische Wiederholung von Programmen fordert, die als erfolgreich identifiziert worden sind. Eine solche Wiederholung von Programmen ist schließlich nur durch eine Standardisierung und Manualisierung sozialpädagogischer Praxis erreichbar.
Die Wirkungsorientierung widerspricht damit nicht nur der Idee einer professionellen Dienstleistungserbringung. Sie ist auch im Hinblick auf das hohe Qualifikationsniveau der in der Jugendhilfe Tätigen der falsche Ansatz. Denn in empirischen Studien kann bei gut ausbildeten professionellen Fachkräften weitgehend keine Erhöhung der Wirkungswahrscheinlichkeit durch manualisierte Leitlinien nachgewiesen werden. Eine Effektivitäts- und Effizienzverbesserung zeigt sich lediglich bei angelernten Kräften, die vorgegebene Programme detailgetreu exekutieren. Eine wirkungsorientierte Jugendhilfe ist folglich eine deprofessionalisierte Jugendhilfe, die von keinem gewünscht sein kann.
Bei der Bewertung des Nutzens und der Qualität von Leistungen der sozialen Arbeit plädiert Professor Holger Ziegler gegen den beschriebenen Managerialismus und für eine Orientierung am Wohlergehen der Akteure. Damit spricht er sich auch gegen eine paternalistische Bevormundung aus, die sich darum bemüht, eine bestimmte Form von Lebensführung zu oktroyieren. Der Capabilities-Ansatz erfüllt diesen Anspruch der Orientierung am Wohlergehen, indem er dem Akteur eine Autonomie der Lebenspraxis ermöglicht bzw. diesem reale praktische Freiheiten gewährt. Die Outcome-Qualität orientiert sich am Kriterium einer gelingenden Lebensführung bzw. dem Beitrag sozialer Arbeit zum Wohlergehen der Adressat(inn)en.
Der Capabilities-Ansatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Orientierung am subjektiven Wohlergehen. Die eigenen Wünsche und Präferenzen des betreffenden Akteurs können deshalb kein plausibles Kriterium sein, weil insbesondere Kinder und Jugendliche dazu tendieren, ihre Wünsche und Hoffnungen den gegebenen Situationen anzupassen und dies selbst bei unerträglich erscheinenden Lebensumständen.

Die Kinderschutz-Zentren
Dr. Timo Müller
Fachreferent
Bonner Str. 145
50968 Köln
Tel.: (0221) 56 975 3
Fax: (0221) 56 97 5 - 50
Internet : http://www.kinderschutz-zentren.org

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Gepostet von am 09/23 um 05:21 PM
  1. Ergebnisse des 7. Kinderschutzforums 2008

    Bericht zum Forum: „Haben die Gesetzesänderungen den Kinderschutz gestärkt?“
    Die jüngsten Reformen der kindschaftsrechtlichen Verfahren haben teils heftige Kontroversen hervorgerufen. Was sollte mit diesen Gesetzesänderungen erreicht werden? Und: Was ist letztlich tatsächlich bewirkt worden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich ein Fachforum auf dem Kinderschutzforum 2008.
    Die Forumsreferentin Dr. Susanne Nothhafft vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung (IzKK) beim Deutschen Jugendinstitut hob hervor, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen werden muss, dass es sich bei häuslicher Gewalt immer um Kindeswohlgefährdung handele. Denn Kinder seien − auch wenn sie physisch nicht betroffen sind − niemals nur Zeugen, sondern immer auch Leidtragende.
    Des Weiteren wurde das neu eingeführte Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen thematisiert. Das Gesetz ermöglicht eine frühzeitige Anrufung der Familiengerichte und zielt ferner darauf ab, Verfahren zu beschleunigen. Diese Beschleunigung, bei der Entscheidungen binnen vier Wochen gefällt werden müssten, führen Frau Dr. Nothaft zufolge oft nicht zu optimalen Ergebnissen. Vielmehr sei eine „Entschleunigung“ dem Kindeswohl in vielen Fällen weitaus zuträglicher, da tragfähige Lösungen im Interesse des Kindes Zeit bräuchten. Eine erfahrungsbasierte Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendhilfe im Sinne einer „Verantwortungsgemeinschaft“ seien zudem unabdingbar.
    Die Einführung des § 8a SGB VIII im Oktober 2005 hat Bewegung in die Kinder- und Jugendhilfelandschaft gebracht. Die gesteigerte Aufmerksamkeit, die in der Gesellschaft und der Politik dem Kinderschutz geschenkt wird, und die auf keine Effekte verzichtende Berichterstattung der Medien haben parallel für eine zusätzliche Dynamik gesorgt. Der Forumsreferent Dr. Thomas Meysen führte aus, wie das Gesetz Energien freigesetzt und auch fehlgeleitet hat und so zum Teil nicht mehr steuerbare Ex- und Implosionen hervorgerufen hat.
    Ein Beispiel, das große Unsicherheiten und Verwirrungen ausgelöst habe, sei die „insoweit erfahrene Fachkraft“, die zwangsläufig die Frage aufwerfe, ob es eine insoweit erfahrene Fachkraft überhaupt geben kann. Ein anderes Problem verbindet sich mit dem Aufforderungscharakter des § 8a SGB VIII, dem zufolge Fachkräfte Kinder (gefälligst) zu schützen hätten. Dies habe in der Praxis zu einer enormen Steigerung des Drucks auf alle Kinderschutzorganisationen und ihre Helfer(innen) geführt, der wiederum höchst unterschiedliche Reaktionen zur Folge hatte.
    Ferner wurde eine Reihe weiterer Dilemmata angeregt diskutiert: die Polarität ‚Datenschutz vs. Vertrauensschutz’ und die Zuständigkeit im Hinblick auf die Kontrollaufträge.

    Die Kinderschutz-Zentren
    Dr. Timo Müller
    Fachreferent
    Bonner Str. 145
    50968 Köln
    Tel.: (0221) 56 975 3
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    Internet :  http://www.kinderschutz-zentren.org

    Posted by  on  10/16  at  05:43 PM
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