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Mittwoch, 11, Juli 2001

Bundespresseamt, Referat 320

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Artikel: Veröffentlicht am 11. Juli 2001

DNA-Analysedateien sollen Aufklärung von Straftaten verbessern

Die Bundesregierung hat am 11. Juli den Entwurf einer Ergänzung der Strafprozessordnung beschlossen. Damit hat sie sichergestellt, dass auch die DNA-Analysen noch unbekannter Täter auf jeden Fall in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes gespeichert werden können.

Der Entwurf stellt klar, dass eine DNA-Untersuchung von Spurenmaterial nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erfolgen kann. Diese Klarstellung ist infolge der abweichenden Rechtsprechung einiger (weniger) Landgerichte erforderlich geworden. Deshalb sieht der Entwurf ausdrücklich vor, dass eine DNA-Untersuchung von Spurenmaterial, also von Material, das keinem bekannten Tatverdächtigen zugeordnet werden kann, eine richterliche Anordnung voraussetzt.

Dadurch wird auch die Möglichkeit der Speicherung des dadurch erlangten DNA-Identifikationsmusters in der DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt sichergestellt. Die Klarstellung leistet einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Aufklärung von Straftaten.

Die DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes besteht seit dem 17. April 1998. Seither stellen Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter die Daten von Beschuldigten, Verurteilten sowie unbekannten Spurenlegern in die Datei ein und recherchieren in den Beständen.

Speicherung bei negativer Prognose

Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung können auf richterliche Anordnung Körperzellen entnommen oder entsprechendes Spurenmaterial gesichert werden.

Insbesondere gilt das für folgende Staftaten: Verbrechen oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gefährliche Körperverletzung, Erpressung oder
besonders schwerer Diebstahl. Die dann erstellten DNA-Identifizierungsmuster werden in der DNA-Analysedatei erfasst. Die Identifizierungsmuster beschuldigter Personen und verurteilter Straftäter werden gespeichert, wenn beispielsweise die Prognose erstellt wird, dass diese Personen zukünftig erneut als Straftäter in Erscheinung treten könnten.

Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes betrug der Bestand der DNA-Analysedatei zum 1. Juli 2001 insgesamt 124.543 Datensätze.

Bei Recherchen in der Datei gab es bis zum 31. Dezember 2001 insgesamt 1.653 Treffer:

* 940 Straftaten wurden dadurch aufgeklärt, dass Personen einer Spur oder Spuren einer Person zugeordnet werden konnten,

* 663 Straftaten konnten zusammengeführt werden, das bedeutet, dass Spuren von verschiedenen Tatorten einem noch unbekannten Tatverdächtigen zugeordnet werden konnten.

Die weitaus meisten Straftaten wurden im Bereich der Diebstahlsdelikte (1.462 Fälle) geklärt oder zusammengeführt; weitere Erfolge gab es bei Raub und Erpressung (160), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (101) und Straftaten gegen das Leben (40).

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Gepostet von am 07/11 um 02:40 AM

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