Montag, 06, Januar 2003
Bundesgerichtshof entscheidet im Fall Schmökel wohl in einem Jahr
Frankfurt (Oder) (dpa) - Die Revision im Fall des wegen Mordes verurteilten Gewaltverbrechers Frank Schmökel wird die Justiz voraussichtlich ein Jahr lang beschäftigen. «Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen», sagte der Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder), Peter Wolff, heute der dpa. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch vor einem Monat waren die Anwälte von Schmökel in Revision gegangen.
Die Schwurkammer des Frankfurter Landgerichts hat den Gewalttäter zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Der psychisch kranke 40-Jährige hatte auf seiner spektakulären Flucht im Oktober 2000 seine Mutter und zwei Pfleger verletzt und einen Rentner mit einem Spaten erschlagen.
Nach der Verkündung des für ihn bislang gravierendsten Urteils ging für den mehrfach vorbestraften Schmökel das Leben im Sicherheitstrakt der Nervenklinik Brandenburg/Havel ganz «normal» weiter. Einstweilen sitzt er dort wegen eines 1995 verhängten Urteils über 14 Jahre Maßregelvollzug nach der Vergewaltigung eines Mädchens. «Im Moment ist er ja mal noch sicher verwahrt», sagte Wolff.
Dass er nicht sofort in ein Gefängnis verlegt wurde, hat der schon sechs Mal aus dem Maßregelvollzug Geflohene dem Umstand zu verdanken, dass das jüngste Urteil wegen der angekündigten Revision noch nicht rechtskräftig ist. Die Schwurkammer hat neun Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu verfassen. Erst dann dürfen die Verteidiger die Revision begründen. «Wenn alle Beteiligten schnell sind, geht der Fall im Sommer zum BGH», sagte der Gerichtssprecher.
06.01.2003 ak
Quelle:
http://www1.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=51847
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