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Dienstag, 09, September 2008

BGH weist Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter zurück

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig auf Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aufgehoben. Der 53-jährige Gerd W. war bereits zu DDR-Zeiten mehrfach bestraft wurden. Der 5. BGH-Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren “mehrere durchgreifende Rechtsfehler” festgestellt, hieß es im am Montag veröffentlichten Beschluss vom 3. September (Aktenzeichen: 5 StR 281/08). Damit seien weder formell noch materiell die Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegeben. Das Landgericht Chemnitz solle den Fall und die Rechtskosten “umfassend neu” verhandeln.
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Gepostet von am 09/09 um 02:21 AM

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