Dienstag, 09, September 2008
BGH weist Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter zurück
Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig auf Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aufgehoben. Der 53-jährige Gerd W. war bereits zu DDR-Zeiten mehrfach bestraft wurden. Der 5. BGH-Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren “mehrere durchgreifende Rechtsfehler” festgestellt, hieß es im am Montag veröffentlichten Beschluss vom 3. September (Aktenzeichen: 5 StR 281/08). Damit seien weder formell noch materiell die Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegeben. Das Landgericht Chemnitz solle den Fall und die Rechtskosten “umfassend neu” verhandeln.
Quelle
Dieser Eintrag wurde 212 mal gelesen.
Next entry: Fall Michelle: Sieben Profiler auf Täter angesetzt
Previous entry: Härtere Strafen für Kinderschänder: Rasches Handeln gefordert

