Freitag, 09, Juli 2004
BDK fordert schnelles Gesetz zu DNA-Probe bei Straftätern
Rheinbach (AP) Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz zur Abnahme von DNA-Proben bei Straftätern hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) von der Bundesregierung umgehend die entsprechende Umsetzung in ein Gesetz gefordert. «Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, den so genannten genetischen Fingerabdruck als Standard im Erkennungsdienst zuzulassen», sagte der Bundesvorsitzende des BDK, Klaus Jansen, am Freitag in Rheinbach.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten am Donnerstag bei ihrer Konferenz in Kiel beschlossen, dass Kriminalbeamte Straftätern künftig neben dem Fingerabdruck auch eine Probe der DNA abnehmen dürfen. Bisher war die DNA-Analyse nur möglich, wenn der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist oder deswegen bereits verurteilt wurde. Beispiele sind schwere Körperverletzung, Sexualdelikte, schwerer Diebstahl oder Erpressung. Zudem musste bislang ein Richter die Analyse genehmigen und zugleich prognostizieren, dass im Einzelfall Rückfallgefahr besteht.
«Die Möglichkeiten, die der genetische Fingerabdruck bei der Aufklärung, aber auch Vorbeugung von Straftaten bietet, sind beeindruckend», sagte Jansen. So könne anhand der genetischen Spuren, die jeder Mensch in Form von Haaren, Hautzellen oder Blut an einem Tatort zurücklässt, ein Täter schnell identifiziert werden. Die von der Polizei gespeicherte DNA sei ausschließlich dazu geeignet, den Spurenverursacher zu identifizieren. Weitere Schlussfolgerungen über die jeweilige Person sind nach Angaben des BDK technisch ausgeschlossen.
http://de.news.yahoo.com/040709/12/43zd8.html
Freitag 9. Juli 2004, 15:59 Uhr
Artikel EmpfehlenDieser Eintrag wurde 149 mal gelesen.
Next entry: Zypries mahnt bei DNA-Analyse zu Vorsicht
Previous entry: Im Chat entlarvt - Kinderschänder festgenommen

