Samstag, 11, November 2000
Baden-Württembergs Kampf um Jugendschutz
Sozialminister Repnik will hart gegen Provider vorgehen
(21.11.00)
Nach Ansicht des auch für die Jugendpolitik des Landes Baden-Württemberg zuständigen Sozialministers Dr. Friedhelm Repnik hat das Internet seine Schattenseiten. “Die Zahl jugendgefährdender Inhalte nehme zu und müsse bekämpft werden - notfalls auch durch Bußgelder,” so der Minister gegenüber dem eZine Golem.
So will Repnik “uneinsichtigen oder gleichgültigen Anbietern” Abmahnungen schicken und bei Erfolglosigkeit auch Bußgeldbescheide. Sozialminister Repnik habe deshalb eine Rechtsverordnung zur Einrichtung einer landeszentralen Stelle zur Verfolgung und Ahndung jugendgefährdender Inhalte in den Mediendiensten beim Regierungspräsidium Tübingen auf den Weg gebracht. Die Provider, so der Minister, würden sich häufig nicht die Mühe machen, die über sie abrufbaren Inhalte im Detail durchzusehen. In der Regel genüge ein klärender Hinweis und die Seiten würden, so wörtlich “aus dem Programm entfernt”. Repnik droht: “Wenn hier Eigenverantwortung, Selbstbeschränkung und Selbstkontrolle nicht greifen, ist der Staat gefordert. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.”
Repnik erläuterte, daß die zentrale Landesstelle beim Regierungspräsidium Tübingen der Tätigkeit der seit Ende des Jahres 1997 gemeinsam von allen Bundesländern getragenen Einrichtung in Rheinland-Pfalz jugenschutz.net den nötigen Biß gebe. Die Aufgabe von jugendschutz.net sei es, allgemein zugängliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste auf unzulässige jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen und bei Verstößen auf eine Veränderung beziehungsweise Herausnahme des Angebots hinzuwirken.
Allein im ersten Halbjahr 2000 seien mehr als 1.000 Verstöße festgestellt worden. Soweit ein Anbieter - mit Sitz in Baden-Württemberg - auf die Abmahnung nicht unmittelbar reagiere, werde künftig das Regierungspräsidium Tübingen die weitere Verbreitung untersagen. Zuwiderhandlungen könnten nach dem Mediendienste-Staatsvertrag mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 500.000 Mark belegt werden. Der Minister wies darauf hin, daß die in Rheinland-Pfalz angesiedelte Einrichtung Jugendschutz.net nur für Anbieter mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit habe, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. (dk)
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