Dienstag, 17, Februar 2009
Anhörung im Missbrauchs-Prozess gegen Polanski
Der Star-Regisseur will nicht vor Gericht erscheinen.
Los Angeles - Nach monatelangen Verzögerungen ist im Missbrauchsverfahren gegen Filmregisseur Roman Polanski am heutigen Dienstag eine Anhörung geplant gewesen.
Im Mittelpunkt des Gerichtstermins in Kalifornien dürften allerdings nicht die Vorwürfe wegen der mehr als drei Jahrzehnte zurückliegenden Tat gegen den 75-Jährigen stehen, sondern die Frage, ob Polanski persönlich vor Gericht erscheinen muss. Er hat über seinen Anwalt angekündigt, nicht zu der Anhörung zu kommen - in den USA wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen, der noch immer gültig ist.
Sexueller Missbrauch
In dem Fall geht es um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines minderjährigen Mädchens im Jahr 1977. Polanski wird vorgeworfen, die 13-Jährige vergewaltigt zu haben. Er bekannte sich damals des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen für schuldig. Noch vor Prozessbeginn floh er nach Europa und lebt seither in Frankreich. Von dort kann er nicht ausgeliefert werden, weil er auch französischer Staatsbürger ist.
Polanskis Anwalt Chad Hummel hat den Behörden Fehler in dem Verfahren vor über 30 Jahren vorgeworfen. Er brachte unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen das zuständige Gericht in Los Angeles vor, der aber abgelehnt wurde. (APA)
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