Montag, 18, Juni 2007
Anhebung des Schutzalters für die Darstellung in pornografischen Schriften
.... im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages umstritten
Kritische Anmerkungen erntete die Bundesregierung während einer Anhörung des Rechtsausschusses am 18.06.2007 für ihr Vorhaben, das Schutzalter für die Darstellung in pornografischen Schriften von 14 auf 18 Jahre anzuheben. Grundlage der Beratungen war der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses des EU-Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie (BT-Drs. 16/3439).
Quelle
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Gepostet von am 06/18 um 01:13 PM
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